Sobald das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, gibt es in bestimmten Fällen Ansprüche auf eine Abfindung. Dies ist nicht automatisch so, nur für den Fall, dass sie gerade im Begriff sind den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, können Sie bei Gericht den Antrag stellen, dass Ihnen eine Abfindung zugesprochen wird, wenn für Sie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Dies ist der gesetzlich geregelte Fall der Abfindung, in der Praxis wird häufig dann im Gütetermin beim Arbeitsgericht über die Höhe der Abfindung verhandelt.