Wenn Sie in Ausübung Ihrer Diensttätigkeit sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, kann es sein, dass der Arbeitgeber von Ihnen den Ausgleich des Schadens verlangen kann. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu kann ich Ihnen bei der so genannten Gefahr geneigten Arbeit oder den sonstigen Voraussetzungen erklären.