Die Unterscheidung zwischen einem freien weisungsunabhängigen Mitarbeiter und einem Scheinselbständigen ist oft schwierig. Gerade im Sozialversicherungsrecht kann es zu erheblichen Konsequenzen führen. Der in persönlicher Abhängigkeit stehende Arbeitnehmer ist geschützt. Ein selbständiger oder freier Mitarbeiter hat keine sozialversicherungsrechtliche Absicherung wegen Krankheit oder Unfall und Arbeitslosigkeit.