Die Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Man kann Anspruch auf Insolvenzgeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit besitzen und gleichzeitig kann ein Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Kündigungsfrist kündigen. Die Probleme, die hierbei auftauchen, werde ich Ihnen gerne erklären.