Für den Fall der Erkrankung haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens seit 4 Wochen besteht. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit, kann er den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung beauftragen. Ob das gerechtfertigt ist und weitere Fragen, können Sie mit mir klären.