Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit regelt bestimmte Verhaltenspflichten. Bei der Beschäftigung von Scheinselbständigen, die man als solche beschäftigen will, stellt sich sehr oft das Problem, dass diese dann gar keine Selbständigen sind, sondern als normale Arbeitnehmer behandelt werden müssen. Dies ist ein Fall der mit Schwarzarbeit verfolgt wird.