Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hat man Anspruch darauf, dass man von einer Vollzeittätigkeit möglicherweise in eine Teilzeittätigkeit wechselt. Gleichzeitig kann man von Anfang an lediglich eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Die hieraus ergebenden Rechte und Pflichten kann ich Ihnen erläutern.