Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat man grob gesagt Anspruch auf 4 Wochen Urlaub. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Wenn man den Urlaub nicht ganz nehmen kann, hat man Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Neuerdings sind sogar Urlaubsansprüche vererbbar. Wie und welchen Urlaub Sie geltend machen können und ob der Urlaubsanspruch verfällt, ist im Einzelfall schwierig und ich kann Ihnen das genau erläutern.