Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat man Anspruch auf die Erteilung eines wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses. Vorher hat man Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Welche Formulierungen günstig und welche ungünstig sind, zeigt sich oft in einer so genannten Geheimsprache. Auch hier kann ich Ihnen behilflich sein.